Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) siripro GmbH
1.1 siripro GmbH offeriert ihren Kunden, nachfolgend «Kunden» genannt, ein breites Angebot an Produkten und Dienstleistungen.
1.2 Die vorliegenden «Allgemeinen Geschäftsbedingungen», nachfolgend AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von siripro GmbH zu ihren Kunden. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil und gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen siripro GmbH und Kunden, insbesondere für die Lieferung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, wenn und soweit sie von siripro GmbH ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind und mit den AGB von siripro GmbH nicht im Widerspruch stehen.
1.4 Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.
2. Bestellung, Lieferung, Übergabe der Produkte
2.1 Bestellungen können telefonisch, elektronisch (E-Mail) oder schriftlich (per Brief) erfolgen.
2.2 Umfang und Ausführung der Lieferung werden nach der Bestellung von siripro GmbH elektronisch erfasst. Die Lieferung erfolgt in jedem Fall unter Vorbehalt der Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller.
Dienstleistungen erfolgen – nach bestem Wissen und Können zur Erfüllung der Intentionen des Kunden - im Rahmen des vertraglich festgehaltenen Umfangs und des vereinbarten Honorars.
2.3 Die Lieferung erfolgt auf Risiko des Auftraggebers.
2.4 Die von siripro GmbH angegebenen Liefertermine sind ohne anders lautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller. Sollte sich eine Lieferung über einen von siripro GmbH schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen siripro GmbH in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen weiteren Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten. siripro GmbH haftet für diesen Fall dem Kunden nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfarlässige Vertragsverletzung von siripro GmbH zurückzuführen ist.
2.5 Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die siripro GmbH keinen Einfluss hat, wie z. B. Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre beim Hersteller oder Transportprobleme, ist siripro GmbH berechtigt, die Bestellung zu annullieren.
2.6 Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder Annullierungen bedürfen einer schriftlichen Abmachung mit siripro GmbH. Kosten, die bereits entstanden sind, kann siripro GmbH dem Kunden belasten.
3. Abnahmen und Prüfung
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von siripro GmbH gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Anlieferung bzw. Abholung auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 7 Tage nach Anlieferung bzw. Abholung, siripro GmbH schriftlich bekannt zu geben.
3.2 Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlöschen jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der gebotenen Eingangsprüfung nicht erkennbar.
4. Übergang von Nutzen und Gefahr
4.1 Mit der Übergabe der gelieferten Produkte geht die Gefahr auf den Kunden über.
5. Rücksendung von Produkten
5.1 Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von siripro GmbH und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler- / Mängelbeschreibung sowie des Kaufbeleges zu erfolgen. Für Beschaffungsprodukte sowie für geöffnete Software ist eine Rücksendung ausgeschlossen.
5.2 siripro GmbH behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren. Bei Rücksendung ohne Fehlerbeschreibung kann siripro GmbH eine Fehlersuche auf Kosten des Kunden (Mindestaufwand eine Stunde) durchführen.
5.3 In jedem Fall gelten die von siripro GmbH und vom Hersteller definierten Abläufe.
6. Preise
6.1 Die Endkundenpreise der Produkte und Dienstleistungen von siripro GmbH verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF) oder in Euro (€), exkl. der schweizerischen Mehrwertsteuer, ab dem Domizil der siripro GmbH. Nebenkosten wie zum Beispiel Kosten für Verpackung und Versand, Zustellung, (Fracht / Transport), vorgezogene Recyclinggebühren (SWICO) oder Reisespesen sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer zu Lasten des Kunden. Wo nicht anders vereinbart, ist Zubehör nicht im Preis inbegriffen.
6.2 Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich nach der Preisliste zum Zeitpunkt der elektronischen Erfassung der Bestellung durch siripro GmbH berechnet. Soweit siripro GmbH seitens der Hersteller bzw. Lieferanten die Zusicherung erhalten hat, Preissenkungen an die Kunden
weiterzugeben, gelten die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Übergabe der Produkte. Dies gilt umgekehrt auch für den Fall von Preiserhöhungen durch die
Hersteller bzw. Lieferanten. Im Übrigen kann siripro GmbH jederzeit Änderungen
der Preisliste auch ohne Vorankündigung vornehmen.
Nebenkosten, die für Dienstleistungen anfallen, z.B. Reisekosten, werden dem Kunden von siripro GmbH nach Aufwand zusätzlich verrechnet.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Die Zahlungsbedingungen lauten: 20 Tage, netto
Miet- bzw. Servicegebühren sind im Voraus für die vereinbarte Vertragsdauer zu bezahlen
Ohne anders lautende Vereinbarung gelten folgende Fälligkeiten für Akontozahlungen:
• 50% bei Auftragserteilung
• 30% bei Lieferung
• 20% nach Übergabe der Anlagen oder Systeme
Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, verfallen alle Rechnungen der siripro GmbH am zehnten (10) Tag nach Rechnungsdatum. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. siripro GmbH kann einen Verzugszins in Höhe von 1% pro Monat geltend machen.
7.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist siripro GmbH ohne weitere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.
7.3 Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von siripro GmbH angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist siripro GmbH berechtigt, alle weiteren Lieferungen oder Services an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen. Daneben ist siripro GmbH auch berechtigt, nach den allgemeinen Gesetzesregeln des OR vorzugehen.
7.4 Alle Forderungen von siripro GmbH einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn (a) der Kunde Zahlungsbedingungen wiederholt nicht einhält oder (b) auf Verlangen von siripro GmbH nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellt, um berechtigte Zweifel von siripro GmbH an seiner Liquidität-/ Zahlungsfähigkeit auszuräumen, so z. B. bei Beitreibungen oder andern Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Kunden. Der Kunde hat die Pflicht, siripro GmbH zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind.
7.5 Auf Verlangen von siripro GmbH tritt der Kunde seine Forderungen gegen Endkunden aus dem Wiederverkauf der von siripro GmbH gelieferten Produkte zahlungshalber an siripro GmbH ab (Art. 172 OR).
8. Verrechnung /Retentionsrecht
8.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der siripro GmbH zu verrechnen.
8.2 Jegliches Retentions- oder Rückbehalterecht des Kunden an Sachen der siripro GmbH ist vollumfänglich wegbedungen.
8.3 Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnung verpflichtet unabhängig davon, ob er die Produkte im Rahmen des Weiterverkaufes bei seinem Endkunden anliefern, in Rechnung stellen oder einkassieren kann.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Die von siripro GmbH gelieferten Produkte bleiben im Eigentum der siripro GmbH, bis siripro GmbH den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. siripro GmbH ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen siripro GmbH umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentums-vorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichts).
9.2 Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von siripro GmbH gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.
9.3 Mit der Bezahlung des Honorars steht dem Kunden das Recht zu, die Arbeits-ergebnisse von siripro GmbH für den vereinbarten Zweck zu verwenden. Eine über den Auftrag hinausgehende Verwendung ist zum Schutz von siripro GmbH nicht zulässig.
10. Supportleistungen
10.1 Supportdienstleistungen sind im Produktpreis nicht inbegriffen und werden dem Kunden separat gemäss den Ansätzen in der jeweiligen Preisliste bzw. gemäss besonderer Abmachung in Rechnung gestellt.
11. Garantie
11.1 Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d. h. beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass siripro GmbH keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.
11.2 Die Gewährleistung von siripro GmbH für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers / Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber siripro GmbH und dem Hersteller/Lieferanten. Die einzige Pflicht von siripro GmbH besteht darin, allfällige eigene Garantieansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten.
11.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers / Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/ mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein verbleiben.
11.4 Des Weiteren anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung siripro GmbH schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt: unzulängliche Wartung; Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften; zweckwidrige Benutzung der Produkte; Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör; natürliche Abnutzung; Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung; Modifikationen oder Reparaturversuche; äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z. B
Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden), sowie.
andere Gründe, welche weder von siripro GmbH noch vom Hersteller/ Lieferanten zu vertreten sind. Vom Hersteller / Lieferanten nicht gedeckte Garantieleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei fehlender oder mangelhafter Fehlerbeschreibung erfolgt die Fehlersuche durch siripro GmbH auf Kosten des Kunden.
11.5 In jedem Falle muss sich der Kunde an die von siripro GmbH bzw. vom jeweiligen Hersteller/ Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen halten.
11.6 Bei einem Garantiefall, fallen sämtliche Versandkosten zu Lasten des Kunden. siripro GmbH übernimmt keine Versandgebühren für Garantiefälle.
12. Haftung
12.1 siripro GmbH haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobes Verschulden von siripro GmbH, oder den von siripro GmbH beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/ Dienstleistung beschränkt.
12.2 Jede weitergehende Haftung von siripro GmbH, deren Hilfspersonen und der von siripro GmbH beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn, Schäden an Material oder Personen, die durch den Ausfall einer Dienstleistung von siripro GmbH entstanden sind, sowie andere indirekte oder Folgeschäden.
12.3 siripro GmbH verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.
13. Patente und andere Schutzrechte
13.1 Wenn ein Dritter gegen den Kunden bzw. dessen Endkunden Ansprüche behaupten oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder andern gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte Produkte bzw. Produkte aus deren Betrieb, so wird der Kunde siripro GmbH schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. siripro GmbH wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet siripro GmbH gegenüber auf irgendwelche Garantie- oder Haftungsansprüche.
14. Wiederausfuhr
14.1 Die von siripro GmbH vertriebenen Produkte unterliegen den US- und schweizerischen Exportbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte, um eine besondere Ausfuhrbewilligung der zuständigen Behörde nachzusuchen. Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder bei
sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung
zur Weiterüberbindung zu übertragen.
15. Software-Programme
15.1 Die Nutzungs- und Garantiebedingungen betreffend die von siripro GmbH gelieferten Software-Produkte, Programme, Handbücher und andere Unterlagen richten sich nach den besonderen Bestimmungen des jeweiligen Software-Herstellers, welche insbesondere im Software-Lizenzvertrag zwischen Software-Hersteller und Benutzer Endkunde enthalten sind.
15.2 Der Kunde verpflichtet sich, beim Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Software-Produkte dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen des Software-Herstellers mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.
16. Hersteller-Reporting, Datenschutz
16.1 Der Kunde ist einverstanden, dass siripro GmbH kundenbezogene aber ausschliesslich administrative Daten zwecks Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden bearbeitet und den von siripro GmbH beauftragten Kreditunternehmen bekannt gibt.
17. Übertragung
17.1 Rechte und / oder Pflichten aus einzelnen Verträgen (Lieferungen, Dienstleistungen) können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von siripro GmbH übertragen werden.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
18.1 Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen, insbesondere das Wiener UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf.
18.2 Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet am Sitz von siripro GmbH. siripro GmbH ist berechtigt, den Kunden auch an anderen ordentlichen Gerichtsständen zu belangen.
Feusisberg, 1. Januar 2024